Sicherheits-und Hygienehinweise für den Schulbesuch im Schuljahr 2021/22

Liebe Studierende,

nach wie vor spielt die Corona-Pandemie eine zentrale Rolle in unserem Schulalltag, wenn auch mittlerweile eine spürbar veränderte. Die Situation in Göttingen ist mit Blick auf das  Infektionsgeschehen deutlich entspannter als in anderen Landesteilen Niedersachsens.

Damit das so bleibt, müssen wir alle gemeinsam durch gegenseitige Rücksichtnahme dafür sorgen, dass auch unsere Schule weiterhin ein sicherer Ort bleibt. Für den Schulbesuch gelten daher weiterhin die besonderen Hygieneregeln, die im Wesentlichen dem „Rahmen-Hygieneplanplan Corona“ des Kultusministerium (Stand: 22.09.2021) entspringen, zum Teil aber auch hausinterne Ergänzungsmaßnahmen (Hygieneplan) sind. Neu hinzugekommen ist seit Schuljahresbeginn 2021/22 (02.09.2021) die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts.

Die wichtigsten Maßnahmen für Ihre persönliche Hygiene:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten-und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene:
    Händewaschen mit Seife für 20 -30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
    Sollten Sie mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem in Berührung gekommen sein, steht Ihnen ein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Händedesinfektion bleibt aber auf die genannten Ausnahmen begrenzt.
  • Halten Sie sich bitte strikt an die vorgegebenen Laufwege (Eingang: Turm 5, Ausgang: Turm 4; im Haus unbedingt das gekennzeichnete Einbahnstraßensystem beachten).
  • Benutzen Sie bitte immer denselben Sitzplatz. Wir müssen Sitzpläne dokumentieren, die im Falle von Infektionsfällen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Auf dem Schulgelände und im Haus außerhalb der Unterrichtsräume müssen Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, welcher selbst mitzubringen ist. Während des Unterrichts besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen jederzeit per Mitteilung/Mail gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag! Bleiben Sie gesund!
Ihr
H.-J. Hofmann

P.S. Entscheidungshilfen bei Krankheitssymptomen

(Auszug aus dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona (Stand: 22.09.2021)

„Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
  • Fieber ab 38,5°C oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.“